Die serologische Bestimmung der Blutgruppenmerkmale umfasst AB0-Antigene, Rhesusmerkmale und das Kell-System. Ein Antikörpersuchtest ist Teil der Blutgruppenbestimmung. Diese Untersuchungen sind wichtig für die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft. Bei positivem Antikörpersuchtest sind weitere Tests erforderlich. Bei negativem Antikörperbefund in der Frühschwangerschaft ist ein weiterer Antikörpersuchtest in der 24.-27. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Die molekulargenetische Rhesus weak D Bestimmung ermöglicht den Nachweis von weak D Typ 1, 2 und 3.
Serologische Bestimmung der Blutgruppenmerkmale:
Ein Antikörpersuchtest ist Bestandteil der Blutgruppenbestimmung. Bei Vorliegen von klinisch relevanten Antikörpern werden die Proben für die Bestimmung der Antikörperspezifität weitergeleitet.
Die Untersuchungen eignen sich für die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft gemäß der „Mutterschafts-Richtlinien“. Nach Feststellung einer Schwangerschaft sind bei jeder Frau zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Blutgruppenmerkmale AB0 und das Rhesus-Merkmal D zu bestimmen und ein Antikörpersuchtest zum Nachweis irregulärer Blutgruppenantikörper durchzuführen. Bei positivem Antikörpersuchtest sind die Spezifizierung des Antikörpers und ggf. eine Titration erforderlich. Bei negativem Antikörperbefund in der Frühschwangerschaft ist bei allen Schwangeren (Rh positiv und Rh negativ) ein weiterer Antikörpersuchtest in der 24.-27. Schwangerschaftswoche durchzuführen.
Die molekulargenetische Rhesus weak D Bestimmung ermöglicht den Nachweis von weak D Typ 1, 2 und 3. Patienten mit diesen Genotypen gelten als RhD positiv und können als Transfusionsempfänger mit RhD-positiven Blutprodukten versorgt werden. Schwangere mit diesen Merkmalen benötigen keine Rhesusprophylaxe.
letzte Aktualisierung: 12.7.2024