- Für blutgruppenserologische Untersuchungen ist eine nur für diesen Zweck bestimmte Blutprobe (separates EDTA-Röhrchen) erforderlich.
- Das EDTA-Röhrchen muss mit dem Namen, dem Vornamen und dem Geburtsdatum beschriftet sein.
- Der Untersuchungsauftrag muss vollständig, einschließlich Entnahmedatum ausgefüllt und die abnehmende Person identifizierbar sein.
- Für die Identitätssicherung der Blutprobe ist der anfordernde Arzt verantwortlich.
Der Antikörpersuchtest ist Bestandteil der Blutgruppenbestimmung.