Genetische Beratung in Hannover
Fachärztliche genetische Beratung und Diagnostik

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Medicover Genetics – Hannover
Podbielskistr. 122
30177 Hannover
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Fax: +49 511 96540-40
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| Montag bis Donnerstag: | 09:00 – 14:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 – 13:00 Uhr |

Unsere Praxis für Humangenetik in Hannover
Ärztlicher Leiter des MVZ Medicover Humangenetik – Hannover ist seit 2023 Herr Dr. med. Karl Gregor. Er tritt die Nachfolge von Herrn Dr. Schulze an, der als ausgewiesener Spezialist in der humangenetischen Prä- und Postnataldiagnostik mit seiner Praxis 1989 die erste niedergelassene humangenetische Einrichtung in Hannover aufgebaut hat.
Das MVZ Medicover Humangenetik – Hannover befindet sich am Standort des Zentrums für Pränatalmedizin und Humangenetik, an dem die pränatal-gynäkologischen Praxen von Herrn Dr. Robin Schwerdtfeger, Herrn Dr. Max Wüstemann, Frau Prof. Dr. Ismini Staboulidou und Frau Roza Röchte-Christoforatou tätig sind ().
Hauptschwerpunkte unserer Praxis sind die humangenetische Beratung und Diagnostik, vor allem im Rahmen der Pränataldiagnostik und Familienplanung sowie in der Syndromdiagnostik.
Humangenetisches Einsenderlabor für Arztpraxen in Hannover
Wir arbeiten bei Bedarf mit einem Humangenetischen Labor in Berlin zusammen. Proben von einsendenden Praxen aus Hannover gehen dort taggleich ein. Anforderungsscheine finden Sie auf der .
Unsere Behandlungsschwerpunkte
- Pädiatrische Genetik
Gern stehen wir Ihnen auch für Fragen rund um humangenetische Beratungen und Diagnostik unter 0511 965400 und zur Verfügung.
Behandlungsbereiche
Was ist Genetische Beratung?
In einem Genetischen Beratungsgespräch werden Patienten mit einer genetisch bedingten Erkrankung oder deren Angehörige mit einem möglicherweise erhöhten Risiko für eine genetisch bedingte Erkrankung über die Krankheit informiert. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit dargelegt, selbst zu erkranken oder die Krankheit zu vererben. Die Ratsuchenden lernen die Möglichkeiten kennen, mit einem erhöhten Vererbungsrisiko umzugehen, der Krankheit vorzubeugen oder ihre Auswirkung abzuschwächen. Auch Fertilitätsprobleme können im Rahmen einer Genetischen Beratung erörtert werden.
Die Voraussetzung für eine Genetische Beratung ist der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt.
Eine Genetische Beratung erfasst die genetische Vorgeschichte des Ratsuchenden und seiner Familie. In die Beurteilung des Vererbungsrisikos gehen alle Informationen ein, die durch ärztliche Befunde aus der Verwandtschaft oder von zusätzlichen Untersuchungen des Ratsuchenden zu erhalten sind. Das Ergebnis der Genetischen Beratung soll es dem Ratsuchenden ermöglichen, in seiner individuellen Situation die für ihn bestmöglichen Entscheidungen zu treffen. Falls über einen Erkrankten keine Befundberichte zu erhalten sind, sollte versucht werden, von dem Erkrankten oder seinem Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung zu erhalten, damit seine Befunde direkt bei den Ärzten besorgt werden können.
Indikationen zur Genetischen Beratung
Eine Genetische Beratung ist zu empfehlen:
- bei Verwandtenehen
- bei Verdacht auf ein klinisch-genetisches Syndrom
- bei auffälligen Befunden im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge (z. B. bei pathologischen Chromosomenbefunden nach Fruchtwasserpunktion)
- bei bekannter Chromosomenstörung in der Familie nach wiederholten Fehlgeburten
- vor der Untersuchung auf eine Krankheitsveranlagung, die erst im Erwachsenenalter zur Erkrankung führt (Präsymptomatische oder Prädiktive Diagnostik)
Eine Genetische Beratung kann angezeigt sein:
- vor Entscheidung zu einer vorgeburtlichen Untersuchung (Pränataldiagnostik)
- bei unerfülltem Kinderwunsch
- bei Medikamenteneinnahme oder Strahlenbelastung in der Schwangerschaft
- bei gehäuften Krebserkrankungen in der Familie.
Vorbereitung auf die Genetische Beratung in Hannover
Trotz vieler Fortschritte in der Entschlüsselung des menschlichen Genoms lassen sich längst noch nicht alle genetisch bedingten Erkrankungen durch eine einfache Blutuntersuchung aufdecken. Daher ist es notwendig, dass die Ratsuchenden dem humangenetischen Berater das Beratungsproblem so genau wie möglich zur Kenntnis bringen. Die Korrektheit der Informationen, die Ratsuchende aus einer Genetischen Beratung mit nach Hause nehmen, hängt entscheidend davon ab, dass dem Berater folgende Informationen vorliegen:
Ärztliche Befundberichte (vor allem von früherer – speziell humangenetischer – Diagnostik)
- über auffällige Patienten in der Familie
- von bisherigen Untersuchungen der Ratsuchenden.
Informationen zur familiären Vorgeschichte über drei Generationen für die Stammbaumerhebung mit
- Alter jeder Person
- Gesundheitszustand
- ggf. Todesursache.
Chromosomenanalyse
Die Chromosomen sind die Träger der genetischen Informationen (Gene). Bei der Chromosomenanalyse wird die Zahl der Chromosomen festgestellt und die Chromosomenstruktur im Mikroskop analysiert. Eine Chromosomenanalyse kann aus folgenden Zellen und Geweben erfolgen:
- Blutlymphozyten (Heparinblut)
- Fruchtwasserzellen (nach Amniozentese)
- Chorionzotten (Plazentagewebe, nach Chorionbiopsie)
- Hautproben (aus einer Hautstanze)
- Abortgewebe
Die Untersuchungsdauer ist abhängig von der individuellen Wachstumsgeschwindigkeit der Zellen in den einzelnen Geweben sowie vom Umfang der Analyse und beträgt 1 bis 3 Wochen.
Abweichungen im Chromosomensatz
Der normale Chromosomensatz (Karyotyp) des Menschen hat 46 Chromosomen.
Bei Chromosomenstörungen ist zu unterscheiden zwischen Abweichungen von der normalen Zahl der Chromosomen (z. B. 47 Chromosomen statt 46) und Abweichungen vom normalen Chromosomenaufbau (d. h. Anomalie der Chromosomenstruktur, z. B. durch Translokation).
Unter einer Translokation versteht man den Austausch von Chromosomenstücken zwischen verschiedenen Chromosomen.
Wenn das genetische Material bei einer Translokation ausgeglichen ist (also weder zuviel noch zuwenig genetische Information vorhanden ist), dann ist die Translokation balanciert und der Träger/die Trägerin weist in aller Regel keine Gesundheitsstörung auf. Allerdings haben Träger balancierter Translokationen häufiger Fehlgeburten und ein erhöhtes Risiko für Nachkommen mit einem unbalancierten Chromosomensatz.
Wenn der Chromosomensatz infolge der Translokation eine Duplikation (= Dopplung von genetischem Material) oder eine Deletion (= Fehlen von genetischem Material) aufweist, dann liegt eine genetische Imbalance vor. Die genetischen Informationen sind dann nicht ausgeglichen (unbalanciert). Bei dem Träger einer unbalancierten Translokation ist in aller Regel mit schweren gesundheitlichen Folgen zu rechnen. Hierzu gehören Fehlbildungen (z. B. Herzfehler) und häufig eine mentale Retardierung.
Anomalien der Geschlechtschromosomen führen in der Regel zu weniger gravierenden Auffälligkeiten als Aberrationen im Bereich der Chromosomen 1 bis 22 (Autosomen).
Chromosomale Strukturanomalien
Eine Spezialform der Translokation stellt die sog. zentrische Fusion dar, auch Robertson-Translokation genannt. Hierbei sind zwei Chromosomen (sog. akrozentrische Chromosomen) im Zentromer komplett miteinander verbunden. Infolge der Fusion verringert sich bei Trägern dieser (balancierten) Chromosomenanomalie die Gesamtzahl der Chromosomen auf 45.
Zu den chromosomalen Strukturanomalien gehören u. a. die
- Translokation (Chromosomenstückaustausch)
- Inversion (Drehung eines Chromosomenabschnitts um 180 Grad)
- Deletion (Verlust eines Chromosomenabschnitts)
- Duplikation (Verdopplung eines Chromosomenabschnitts).
Jeder Träger einer chromosomalen Strukturanomalie sollte sich vor eigener Familienplanung bei einem Facharzt für Humangenetik über eventuelle Risiken für seine Nachkommen beraten lassen.
Gesondert sind zahlenmäßige Anomalien der Geschlechtschromosomen zu betrachten, die nach der Geburt häufig ein weitgehend normales Leben ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise das Klinefelter-Syndrom (47,XXY) und das Ullrich-Turner-Syndrom (45,X).
Mosaike
Chromosomenanomalien (z. B. Trisomien) können in Einzelfällen auch im sog. Mosaik, d. h. in einem Nebeneinander von Zelllinien mit unterschiedlichem Chromosomensatz, in ein und demselben Menschen vorkommen. Da solche Mosaike nicht in allen Geweben und Organen gleichermaßen ausgeprägt sind, müssen bei gegebenem Verdacht mehrere Gewebe mit verschiedenen Zelltypen (z. B. Blutzellen und Hautzellen) untersucht werden.
Fluoreszenz-in situ-Hybridisierung (FISH)
Die Routine-Chromosomenanalyse kann bei speziellen Fragestellungen durch Fluoreszenz-in situ-Hybridisierung (FISH) ergänzt werden. Dabei werden klassische cytogenetische Untersuchungsmethoden mit spezifischen molekulargenetischen Gensonden kombiniert.
Die Fluoreszenz-in situ-Hybridisierung eignet sich sehr gut zur Identifizierung kleiner Chromosomen unbekannter Herkunft (sog. Marker-Chromosomen) sowie für die Darstellung zusammengesetzter Chromosomen bei Translokationen.
Man unterscheidet neben der Identifizierung von Chromosomen vor allem die folgenden Untersuchungen:
- Trisomie-Nachweis durch locusspezifische Gensonden (z. B. Trisomie 21)
- Mikrodeletionsausschluss durch locusspezifische Gensonden (z. B. DiGeorge-Syndrom)
- Subtelomerdeletionsausschluss durch Gensonden der Subtelomerregionen (z. B. bei Entwicklungsverzögerung unklarer Ursache).
Locusspezifische Diagnostik
Trisomie-Nachweis durch locusspezifische Gensonden (z. B. Trisomie 21)
Beispielsweise kann bei Verdacht auf ein Down-Syndrom durch Trisomie 21 eine Gensonde eingesetzt werden, die spezifisch am sog. Down-Syndrom-Genort auf dem Chromosom 21 bindet. Mit ihr stellt man fest, wie oft der Down-Syndrom-Genort im gesamten Chromosomensatz vorhanden ist. Bei drei Chromosomen 21 (Trisomie 21) findet man im Fluoreszenz-Mikroskop drei leuchtende Signale in den Zellkernen, während es normalerweise nur zwei sind.Mikrodeletionen
Mikrodeletionsausschluss durch locusspezifische Gensonden (z. B. DiGeorge-Syndrom)
Verluste kleinerer Chromosomenabschnitte, die im Mikroskop bei der Routine-Analyse nicht zu erkennen sind und spezieller Nachweismethoden bedürfen, nennt man Mikrodeletionen.Häufig führen sie zu charakteristischen Krankheitsbildern, die als Mikrodeletionssyndrome bezeichnet werden. Hierzu gehört u. a. das DiGeorge-Syndrom mit einer Mikrodeletion im langen Arm eines Chromosoms 22.
Subtelomerdiagnostik
Subtelomerdeletionsausschluss durch Gensonden der Subtelomerregionen (z. B. bei Entwicklungsverzögerung unklarer Ursache)
Mit Hilfe spezieller Gensonden für die endständigen Chromosomenabschnitte am oberen und unteren Ende der Chromosomen lässt sich die sog. Subtelomerregion jedes einzelnen Chromosoms beurteilen.Sehr kleine Anomalien (z. B. Deletionen) im Subtelomerbereich lassen sich cytogenetisch nur mit diesen Gensonden darstellen. Bei Patienten mit Entwicklungsstörung und geistiger Behinderung aus unklarer Ursache findet man in manchen Fällen bei der Subtelomeruntersuchung kleinere Deletionen, die man im Mikroskop bei der Routine-Chromosomenanalyse nicht hätte sehen können. Da Veränderungen im Subtelomerbereich auch in balancierter Form vorkommen können, sind Familienuntersuchungen sinnvoll, um das Wiederholungsrisiko für Nachkommen mit unbalancierten Subtelomeranomalien zu erkennen.
Bei der molekulargenetischen Untersuchung (auch DNA-Diagnostik genannt) erfolgt eine Untersuchung der Erbinformation direkt auf der Ebene des Gens zur Feststellung oder zum Ausschluss von Genmutationen.
Die DNA kann aus verschiedenen Zellen und Geweben gewonnen werden. Eine DNA-Diagnostik erfolgt nicht routinemäßig, sondern nur bei spezieller Indikation.
In der vorgeburtlichen Diagnostik kann eine molekulargenetische Untersuchung zum Ausschluss von Erbkrankheiten durchgeführt werden, wenn diese bekannt sind.
Bei erhöhtem familiären Risiko für eine genetisch bedingte Erkrankung kann eine DNA-Diagnostik im Rahmen einer genetischen Beratung veranlasst werden.
Fragen zu einzelnen Untersuchungen richten Sie bitte an unser Sekretariat unter der Telefonnummer 0511 / 96 54 00.
Die humangenetische Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Untersuchung) wird zur Erkennung von genetisch bedingten Krankheiten des ungeborenen Kindes durchgeführt. Sie erfordert eine Punktion zur Gewinnung von Untersuchungsmaterial (Chorionzotten, Fruchtwasser, Fetalblut).
Man unterscheidet die humangenetische Pränataldiagnostik nach den Untersuchungszielen in
- Pränataldiagnostik bei erhöhtem allgemeinen Risiko (Routinepränataldiagnostik)
- Pränataldiagnostik bei erhöhtem familiärem Risiko oder auffälligem pränatalem Ultraschallbefund (spezielle Pränataldiagnostik).
Routinepränataldiagnostik
Routinepränataldiagnostik bei – gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt – erhöhtem allgemeinem Risiko für Chromosomenstörungen vom Fehlverteilungstyp (sog. non-disjunction):
Als häufigste Zahlanomalie der Chromosomen ist die Trisomie 21 zu nennen, die zu dem klinischen Bild eines Down-Syndroms führt. Etwa 1 von 650 Kindern wird mit einem Down-Syndrom geboren. Das Risiko steigt mit dem mütterlichen Alter an. Ab einem Alter von 35 Jahren (Risiko: 1:385) ist eine Indikation zur invasiven Pränataldiagnostik zum Ausschluss einer Chromosomenanomalie bei dem zu erwartenden Kind gegeben. Auch aufgrund eines auffälligen frühen Suchtests (Ersttrimester-Screening) kann sich die Indikation zur Untersuchung des kindlichen Chromosomensatzes ergeben. Das Ersttrimester-Screening findet besonders bei jüngeren Schwangeren Anwendung, um ihnen bei erhöhtem individuellen Risiko eine angemessene Untersuchung anbieten zu können.Neben der Trisomie 21 unterliegen auch die Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und die Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) dem mütterlichen Alterseffekt. Das klinische Bild der beiden letztgenannten Chromosomenstörungen ist in der Regel weitaus schwererwiegend als das klinische Bild des Down-Syndroms. Dies betrifft auch die Störung der geistigen Entwicklung.
In der Routinepränataldiagnostik nach Chorionbiopsie (10./11. Schwangerschaftswoche) ist eine Aussage über den Chromosomensatz des zu erwartenden Kindes möglich. Nach Amniozentese (Fruchtwasserentnahme; ab der ca. 15. Schwangerschaftswoche) wird neben der Chromosomenanalyse auch eine Bestimmung des Alpha-Fetoproteins (AFP) und der Acetylcholinesterase (AChE) zum Ausschluss eines Neuralrohrdefektes (sog. offener Rücken) durchgeführt.
Spezielle Pränataldiagnostik
Spezielle Pränataldiagnostik bei erhöhtem familiären Risiko
Eine Indikation zur speziellen Pränataldiagnostik kann durch eine individuelle genetisch bedingte Auffälligkeit in der Familienvorgeschichte der Schwangeren oder ihres Partners gegeben sein, z. B. durch eine frühere Schwangerschaft mit einer genetisch bedingten Erkrankung des Kindes. Hierzu müssen die speziellen Befunde der Untersuchung des erkrankten Kindes bekannt sein, um in nachfolgenden Schwangerschaften – wenn dies gewünscht ist – eine gleichartige Erkrankung vorgeburtlich zu erkennen. So können zum Beispiel genetisch bedingte Stoffwechselerkrankungen (z. B. CF = Cystische Fibrose, Mukoviszidose) oder Krankheiten, bei denen eine vorgeburtliche Behandlung möglich ist (z. B. AGS = Adrenogenitales Syndrom) Anlass zu einer speziellen Pränataldiagnostik sein.
Eine spezielle Pränataldiagnostik muss immer ausdrücklich angefordert werden.
Indikation für spezielle Pränataldiagnostik
Die Indikation zu einer speziellen Pränataldiagnostik wird am besten so früh wie möglich vor der Materialentnahme durch eine humangenetische Beratung geklärt. Die Stammbaumanalyse erbringt wichtige Hinweise auf erkrankte Angehörige, durch die sich ein erhöhtes genetisches Risiko ergeben kann.
Voraussetzung für die Durchführbarkeit der speziellen Pränataldiagnostik sind ausreichende ärztliche Befunde und eine rechtzeitige Organisation der Spezialuntersuchung.
Falls keine Befunde über die Erkrankung des Familienmitglieds vorliegen, sollten diese erkrankten Verwandten zur Vorbereitung der Pränataldiagnostik zum frühestmöglichen Zeitpunkt untersucht werden. Bereits vorhandene Befunde müssen rechtzeitig besorgt und dem Humangenetiker mitgeteilt werden.
Indikationen zur Pränataldiagnostik
Eine Pränataldiagnostik wegen erhöhtem allgemeinem Risiko (Routinepränataldiagnostik) ist angezeigt bei:
- erhöhtem mütterlichem Alter (sog. Altersindikation) ab 35 Jahre
- nach einer stattgehabten Schwangerschaft mit einer Trisomie
- auffälligen Serum-Markern (z.B. nach Ersttrimester-Screening) bzw. auffälliger Nackentransparenz (NT-Messung).
Eine Pränataldiagnostik wegen erhöhtem familiärem Risiko (spezielle Pränataldiagnostik) ist indiziert bei
- auffälligem Ultraschallbefund (Verdacht auf chromosomal bedingte Entwicklungsstörung)
- erhöhtem Risiko für Neuralrohrdefekte (sog. offener Rücken)
- balancierter Chromosomenstörung bei einem Elternteil (z.B. Translokation)
- erhöhtem Risiko für monogenes Erbleiden (z. B. Duchenne’sche Muskeldystrophie (DMD) oder genetisch bedingte Stoffwechselerkrankung wie eine Cystische Fibrose (CF)).
Wenn Sie sich nach Untersuchungsmöglichkeiten für spezielle Erkrankungen erkundigen möchten, rufen Sie uns gern an: 0511 / 96 54 00.
Die Wahl des Eingriffs zur Materialentnahme ist abhängig von der Fragestellung der angestrebten Untersuchung und wird am besten in einer humangenetischen Beratung vor der 10. Schwangerschaftswoche abgesprochen.
Der Begriff der IGELeistung bezeichnet die Individuelle Gesundheits-Leistung, die nicht Teil der Gesetzlichen Krankenversorgung ist. Diese Leistung muss daher von dem Patienten selbst bezahlt werden und wird in aller Regel von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
IGELeistungen werden zwischen Arzt und Patient vertraglich vereinbart und nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Der nicht-invasive molekulargenetische Pränataltest (NIPT) ist eine bedingte Alternative zu den etablierten invasiven Untersuchungsmethoden, mit der ein mögliches Punktionsrisiko vermieden werden kann. Bei dem NIPT ist aus dem mütterlichen Blut eine Untersuchung kindlicher DNA-Fragmente hinsichtlich einzelner fetaler Trisomien möglich. Der NIPT ist nur nach vorheriger genetischer Beratung (gemäß Gendiagnostikgesetz sowie den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission) durchzuführen und ergänzt andere Untersuchungen des Arztes. Voraussetzungen für den Test sind, dass das Ungeborene ein erhöhtes Risiko für eine Trisomie 21, 13 oder 18 trägt, die Schwangere sich in der 10. Woche der Schwangerschaft oder darüber befindet und durch einen qualifizierten Arzt humangenetisch und ergebnisoffen beraten und aufgeklärt wurde. Dieser Test ist seit dem August 2012 verfügbar. Seit dem 01.07.2022 werden die Kosten der Untersuchung auf eine fetale Trisomie 13/18/21 durch die gesetzlichen Krankenversicherungen bei vorliegender Indikation übernommen. Zusätzliche, optionale Untersuchungen erfolgen auf eigene Kosten.
Unser Team
Dr. med. Karl Gregor1
Facharzt für Humangenetik2,4
Lena Schieck
Fachärztin für Humangenetik2,4
Dipl.-Med. Kathrin Pötschick
Fachärztin für Humangenetik2,4
Dr. med. Bernt Schulze
Facharzt für Humangenetik2
Haya Alhussein
Assistenzärztin in der Humangenetik
Dr. med. Katja Müller
Weiterbildungsassistentin zur Fachärztin für Humangenetik
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Zusatzbezeichnung Diabetologie
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Legende
¹ Ärztliche Leitung des MVZ
² Privatärztliche Sprechstunde
³ Hausärztliche Versorgung
⁴ Kassenärztliche Sprechstunde
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Praxisablauf
Anmeldung für die genetische Sprechstunde
Die humangenetische Beratung in Hannover erfolgt nach Anmeldung und Terminvergabe unter der Telefonnummer 0511 / 96 54 00 zu den angegebenen Zeiten:
Montag bis Freitag: 09.00 – 13.30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 15 – 16.30 Uhr
Der Termin wird individuell vereinbart, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte nennen Sie schon bei der telefonischen Terminvergabe durch unser Sekretariat den Grund für die Beratung so genau wie möglich.
Bitte besorgen Sie Arztberichte und Befunde in Zusammenhang mit Ihrem Beratungsproblem und senden Sie uns diese Unterlagen möglichst schon vor dem Beratungstermin zu.
Zur Beratung benötigen wir außerdem – soweit möglich – Informationen über Ihre eigenen Kinder (Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand), Ihre Eltern, Großeltern, Ihre Geschwister und ggf. weitere Familienangehörige.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte und einen Überweisungsschein mit. Privatversicherte werden von uns über die voraussichtlichen Beratungs- und Untersuchungskosten zu Beginn der Beratung informiert.
Häufige Fragen zur genetischen Beratung in Hannover
Als genetische Beratung bezeichnet man das Gespräch zwischen Ratsuchenden und einer Fachärztin oder einem Facharzt für Humangenetik. An unserem Standort in Hannover besprechen wir zunächst Ihr persönliches Anliegen und erheben Ihre Krankengeschichte. Anschließend erfassen wir Ihre Familienanamnese und erstellen einen Familienstammbaum, um mögliche Hinweise auf genetisch bedingte Erkrankungen zu erkennen.
Im Beratungsgespräch erklären wir Ihnen außerdem, welche genetischen Untersuchungen in Ihrer individuellen Situation infrage kommen und welche Chancen, Grenzen und möglichen Folgen damit verbunden sein können. Je nach Fragestellung erläutern wir auch verschiedene Vererbungsmuster sowie mögliche Risiken für Sie und Ihre Familie.
Die genetische Beratung soll Ihnen helfen, eine informierte Entscheidung über Prävention, Diagnostik, Behandlung und Familienplanung zu treffen. Nach einer genetischen Untersuchung können die Ergebnisse in einem weiteren Beratungstermin ausführlich besprochen und die möglichen Konsequenzen für Sie, Ihre Familie und eine eventuelle weitere Familienplanung gemeinsam eingeordnet werden.
Eine genetische Beratung kann sinnvoll sein, wenn bei Ihnen selbst oder in Ihrer Familie eine genetische Erkrankung vorliegt oder der Verdacht darauf besteht. Auch im Rahmen der Familienplanung oder bei Auffälligkeiten in der Schwangerschaft kann eine humangenetische Beratung hilfreich sein. Sie kann dabei unterstützen, das Risiko für genetische Erkrankungen besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen über Diagnostik, Behandlung und Präventionsmaßnahmen zu treffen. Bei Bedarf erhalten Sie außerdem Informationen zu weiteren Unterstützungsangeboten.
Die Kosten für eine genetische Beratung werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Auch die Kosten für eine genetische Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen meist übernommen, wenn diese von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Humangenetik als medizinisch sinnvoll und notwendig angesehen wird. Ob im Einzelfall Besonderheiten zu beachten sind, kann im Beratungsgespräch geklärt werden.
Auch private Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen die Kosten genetischer Untersuchungen. Bei umfangreicheren Untersuchungen erstellen wir jedoch zunächst einen Kostenvoranschlag. Diesen können Sie vor der Untersuchung bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen und die Kostenübernahme prüfen lassen. Alternativ ist auch eine persönliche Kostenübernahme möglich.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin an unserem Beratungsstandort in Hannover folgende Unterlagen mit:
- Versichertenkarte (sowohl für die betroffene Person als auch für begleitende Familienangehörige, also zB Kind und Eltern)
- Überweisungsschein
- relevante Vorbefunde (sowohl Laborbefunde als auch Arztbriefe, aus denen Informationen zur Diagnose hervorgehen können)
- bei Kindern: Kinderuntersuchungsheft („gelbes Heft“)
- bei Schwangeren: Mutterpass
- bei Tumorerkrankungen: Nachsorgekalender
- sofern vorhanden: bisherige genetische Befunde (auch von anderen Familienmitgliedern)
Bitte planen Sie für die genetische Beratung etwa 60 Minuten ein. Je nach Komplexität und Fragestellung kann die Dauer jedoch auch kürzer oder in seltenen Fällen länger sein.